Keine Angst vor Erster Hilfe

Coli-Bakterien

Hand aufs Herz: wann hatten Sie Ihren letzten Erste-Hilfe-Kurs? Schon eine Weile her? Institutionen wie die Johanniter oder das Deutsche Rote Kreuz empfehlen, mindestens alle zwei Jahre einen Kurs abzulegen, um einmal erlerntes Wissen zu festigen und zu vertiefen.

Erste Hilfe - typische Situationen, in denen sie gefragt ist

Zunächst einmal: was bedeutet Erste Hilfe? Erste Hilfe umfasst alle lebensrettenden und gesundheitserhaltenden Maßnahmen, die sofort nach einem Unfall oder einem akuten Zusammenbruch einer Person durchgeführt werden - und zwar von der ersten Person vor Ort, oder (mit Glück) den ersten Personen. Das Ziel ist es, entweder das Überleben zu sichern oder die Gesundheit möglichst zu erhalten, bis der Patient ambulant versorgt werden kann.

Überall, wo alte Menschen zugegen sind - zum Beispiel in einer Reisegruppe, in einem Hotel oder auch in einem Heim - muss man sich immer wieder auf eine Erste-Hilfe-Situation einstellen. Das gleiche gilt uneingeschränkt auch für einen Ort, an dem man dies normalerweise nicht vermuten würde: ein Fitnessstudio. Auch hier gibt es immer mal wieder Situationen, dass vor allen Dingen ältere oder übergewichtige Personen kollabieren und das Bewusstsein verlieren. Ich musste selbst vor vielen Jahren einmal einen Diabetiker in einem Fitnessstudio per Herz-Kreislauf-Massage ins Bewusstsein zurückholen. Der aberwitzige Grund für seinen Kollaps:

Er habe an diesem Tag „nur Salat gegessen“, habe vier Wochen zuvor an einer echten Grippe gelitten und wäre an diesem Tag im Fitnessstudio eine dreiviertel Stunde auf dem Laufband gewesen. Die logische Konsequenz war ein hypoglykämischer Schock, ein Schock wegen eines viel zu niedrigen Blutzuckerspiegels!

Das war natürlich ein extremes Beispiel, typischer sind folgende Situationen:

  • Alte Menschen in einer großen Menschenmenge, bei heißer und eventuell schwüler Witterung, mit Herzinfarkt oder Kreislaufkollaps
  • Verkehrsunfälle
  • Krankheiten, bei denen es zu akuten Anfällen kommt, wie beispielsweise Epilepsie („Grand Mal“)
  • Rauschzustände, Drogen und Vergiftungen
  • Stürze, Verletzungen und Wunden

Keine Angst davor, einzugreifen!

Selbst wenn Sie sich kaum an ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse erinnern können: es ist immer besser, zu helfen (oder Hilfe anzubieten) als dies nicht zu tun. Wenn Sie in eine Erste-Hilfe-Situation kommen und eingreifen, um zu helfen, können Sie rechtlich nicht belangt werden - auch wenn Sie etwas falsch machen!

Sie können hingegen sehr wohl belangt werden, wenn Sie nicht eingreifen oder die Rettungsarbeiten gar behindern. Schaulustige sind vor allen Dingen bei Verkehrsunfällen ein großes Problem. Erstens behindern Sie die Rettungsarbeiten, zweitens behindern Sie auch den fließenden Verkehr.

Auf der anderen Seite besteht gerade bei Verkehrsunfällen besonders bei unerfahrenen oder sensiblen Personen die Gefahr eines Traumas oder Schocks. Der Ersthelfer wird dann selbst zum behandlungsbedürftigen Patient.

Ganz wichtig: die „Rettungskette“

Wenn Sie in einem Erste-Hilfe-Kurs sind, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch über die „Rettungskette“ unterrichtet werden. Was ist darunter zu verstehen?

Die Rettungskette wird vom Deutschen Roten Kreuz als der „Ablauf aller Hilfeleistungen“ bezeichnet, ist der Patient in stationärer, medizinischer Versorgung (Krankenhaus) ist. Die Rettungskräfte besteht aus vier Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Ansprechen der Person, Überprüfung von Vitalfunktionen bzw. Lebenszeichen, Atmung, Kreislauf etc., einleiten der angemessenen Erste-Hilfe-Maßnahmen: Wiederbelebung, Beatmung, Blutstillung je nach vorhandenen Möglichkeiten)
  • Weitere Maßnahmen (Absicherung des Unfallortes, idealer Weise durch Dritte, Organisation des Rettungsdienstes…)
  • Ambulante Versorgung durch den Rettungsdienst vor Ort
  • stationäre Versorgung im Krankenhaus

Überprüfung der Vitalfunktionen

Bevor entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden, muss man die Vitalfunktionen überprüfen:

  • Ist der Patient ansprechbar?
  • Ist der Patient bei Bewusstsein?
  • Atmet der Patient?
  • Schlägt das Herz?

Hierzu geht man wie folgt vor:

  • Die „drei-A-Regel“: Anschauen, Ansprechen, Anfassen
  • Wenn der Patient ansprechbar ist, aber Schock droht: Schocklage mit erhöht gelagerten Beinen
  • ist der Patient bewusstlos, die Atmung jedoch ausreichend, wird der Patient in die stabile Seitenlage gebracht. Die stabile Seitenlage dient dazu, dass Erbrochenes oder Blut nicht die Atemwege verlegt, sondern abfließen kann.
  • Kann keine ausreichende Atmung festgestellt werden, wird zunächst eine zweimalige Mund-zu-Nasen-Beatmung gegeben. Wichtig dabei: der Kopf muss nach hinten gestreckt werden, damit die Atemwege frei sind. Danach werden Atmung und Herz-Kreislauf-Funktion erneut überprüft.
  • Sind Atmung und Herztätigkeit nicht vorhanden, wird die klassische Herz-Lungen-Wiederbelebung eingeleitet

Ein heikles Thema: erste Hilfe bei Vergiftungen

Dieses Thema betrifft weniger alte Menschen als vielmehr Kinder. Kinder kennen das Gefahrenpotenzial nicht, dass von Reinigungsmitteln, bestimmten Pflanzen oder im Haushalt verwendeten Substanzen ausgeht. Durch Verschlucken von Reinigungsmitteln, Pflanzenteilen etc. droht eine Vergiftung. Eine Vergiftung kann auch vom Austritt von Gasen ausgehen. In dieser Situation gilt es, den Betroffenen unverzüglich aus der Gefahrenzone zu bringen.

Eine Vergiftung kann durch folgende Zeichen auf sich aufmerksam machen:

  • Übelkeit, Erbrechen und Magen-Darm-Symptome
  • Kopfschmerzen, Schwindel und erniedrigter Blutdruck
  • Atemwegssymptome, Atembeschwerden
  • Erregungszustände
  • Müdigkeit, Schwäche, Bewusstseinstrübungen, Ohnmacht
  • Atemstillstand, Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Stillstand

Bei einer Vergiftung erwachsener und älterer Menschen ist immer auch an Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen oder eine Überdosierung von Medikamenten zu denken! Eventuell gefundene Stoffe mit möglicher Giftwirkung in der Nähe des vergifteten Patienten sollten sichergestellt werden, ebenso eventuell Erbrochenes, um eine Untersuchung zu ermöglichen!

Das Gesetz der Verhältnismäßigkeit und der eigenen Sicherheit

Bei all Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Sie einleiten, ist immer die eigene Sicherheit zu beachten. Wenn möglich, sollte der Patient aus einer bestehenden Gefahr so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden: beispielsweise aus dem Wasser an Land, aus der Nähe eines Gasunfalls in Sicherheit etc. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht oder so wenig wie möglich dem Risiko ausgesetzt sind, sich selbst zu verletzen oder einen körperlichen Schaden zu erleiden!

Falls Sie der Ersthelfer sein sollten, sollten Sie versuchen, Aufgaben an andere zu delegieren: die Absicherung des Unfallortes, das Rufen der Rettungskräfte etc.

Mein Fazit

Eine Erste-Hilfe-Situation kann sich schneller einstellen, als man sich dies vorstellen kann. Im Alltag können sich da, wo ältere Personen zugegen sind, schnell Erste-Hilfe-Situationen einstellen. Ebenso im Straßenverkehr. Auch Kinder sind gefährdet, wenn es um das Thema „Vergiftungen mit Substanzen des Alltags“ geht. Wenn Sie bereits länger keinen Erste-Hilfe-Kurs hatten, wird es Zeit für ein „Update“.



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